Allgemeine Geschäftsbedingungen

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN FÜR HAARVERLÄNGERUNGEN

§1 Allgemeines
Nachstehend allgemeine Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen/Verträge zwischen der Kundin ( genannt im Auftragsformular) „Hairvisit Haarverlängerungen, St. Aignan Str. 8, 88069 Tettnang“ zur Dienstleistung der Haarverlängerung/-verdichtung, dazugehörige Lieferungen und sonstige Leistungen.

§2 Angebot
Unsere Angebote sind unverbindlich. Abweichungen gegenüber unseren Abbildungen und Beschreibungen sind möglich. Bei unseren angebotenen Echthaar Produkten und angebotenen Verlängerungen/Verdichtungen kann es zu geringfügigen Abweichungen in Qualität und Farbe kommen. Vereinbarte Preise sind incl. der jeweiligen gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§3 Vertragsabschluss
Der Vertrag mit dem Kunden kommt erst durch die Leistung einer individuellen Anzahlung und durch die verbindliche Terminvereinbarung zustande.

Der Kunde hat die Möglichkeit innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten. Wenn es sich jedoch um Bestellware und nicht um Lagerware handelt, wird eine Aufwandspauschale von 50% des Wertes der bestellten Ware fällig.

Ein Rücktritt vom Vertrag ist nicht möglich, wenn die Dienstleistung (Einarbeiten der Haare) schon erbracht wurde.

Termine, die nicht mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, werden nach §615 BGB mit einem Ausfall von 50% der Dienstleistung berechnet.

Bei Vertragsabschluss werden die allgenmeinen Geschäftsbedingungen vom Kunden akzeptiert.

Abweichende Vereinbarungen, Abänderungen oder Ergänzungen sind nur dann rechtsverbindlich, wenn sie von„Hairvisit Haarverlängerungen“ schriftlich bestätigt und gezeichnet werden. Mündliche Nebenabreden sind rechtsunwirksam.  „Hairvisit Haarverlängerungen“ ist jederzeit berechtigt, diese allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich aller eventuellen Anlagen zu ändern oder zu ergänzen.

§4 Unverschuldete Behinderungen
Unverschuldete, nicht zu vertretende und nicht nur vorübergehende Behinderungen wie Betriebsstörungen oder -unterbrechung, höhere Gewalt etc. berechtigen „Hairvisit Haarverlängerungen“ von übernommenen Verpflichtungen ganz oder teilweise zurückzutreten. In solchen Fällen kann der Kunde weder Erfüllung noch Schadenersatz oder Nachlieferung verlangen.

§5 Gewährleistung und Haftung
 Abs.1
„Hairvisit Haarverlängerungen“ übernimmt keine Haftung für Garderobe, Taschen, Gepäckstücke und Wertgegenstände.
„Hairvisit Haarverlängerungen“übernimmt keine Haftung für eventuelle Unverträglichkeiten/Allergien oder sonstige Erkrankungen.
„Hairvisit Haarverlängerungen“ übernimmt keine Haftung für Terminverschiebungen bzw. Terminverspätungen, die „Hairvisit Haarverlängerungen“ nicht zu vertreten hat. Ein Anspruch auf Schadenersatz kann daraus nicht hergeleitet werden.

Abs.2 
Für berechtigte Mängelrügen steht „Hairvisit Haarverlängerungen“ innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfristen von 14 Tagen ein.

Mängelrügen sind schriftlich zu erfolgen und haben den Mangel nach Art und Umfang so deutlich zu beschreiben, dass der Grund der Beanstandung erkennbar ist. Bei begründetem, ordnungsgemäß gerügtem Mangel der Haarverlängerung/-verdichtung an sich oder der eingesetzten Haare ist 
„Hairvisit Haarverlängerungen“ nach eigener Entscheidung zum Umtausch der Ware oder zur Aufbesserung/Nachbesserung/Entfernung (von mind. 3x) der Haarextensions oder zur Nachlieferung von fehlender Ware innerhalb angemessener Frist berechtigt.

Der Kunde steht immer in der Beweispflicht.

„Hairvisit Haarverlängerungen“ haftet dem Kunden nicht für vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldete Schäden oder Schäden, die aufgrund des Fehlens von zugesicherten Eigenschaften entstanden sind.

Der Kunde ist verpflichtet, für die einstweilige schonende Aufbewahrung der beanstandeten Ware zu sorgen. Im Falle der nicht ordnungsgemäßen Haarpflege oder Haarbehandlung sind Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche des Kunden ausgeschlossen. Der Kunde hat die ordnungsgemäße Haarbehandlung und-pflege nachzuweisen.

Eine Nachbesserung, Bearbeitung der Reklamation oder Entfernung der Extensions findet nach einer schriftlichen Rüge nur in den Räumen von „Hairvisit Haarverlängerungen“ statt auch wenn der Kunde zuhause für die Dienstleistung besucht worden ist.

Nur in besonderen Fällen werden bei Reklamation einzelne oder alle Strähnen entnommen und an den Hersteller eingeschickt, um diese in einem Labor zu prüfen, um ausschließen zu können, dass die Haarverlängerung/-verdichtung falsch gepflegt oder falsch nachträglich chemisch behandelt wurde. Ein unabhängiger Gutachter kann bei Unstimmigkeiten ebenfalls von beiden Seiten herangezogen werden. Dies ist mit zusätzlichen Kosten verbunden.

Keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bestehen bei Veränderung der Haarfarbe, sofern diese auf unsachgemäße Behandlung, zu starker Sonneneinstrahlung, Solarium Einwirkung, Umfärben und das Nichteinhalten der täglichen Pflege zurückzuführen sind.

Für mitgebrachte/selbstgekaufte und/oder Fremdsträhnen wird keine Gewährleistung oder Garantie übernommen.

Weiterhin bestehen keine Gewährleistungs- oder Schadenersatzansprüche bei mechanischen Schäden jeglicher Art (z.B. auch bei nur leichter Gewaltanwendung) wie im Falle von mit Eigenhaar ausgefallene, verlorene oder ausgerissene Strähnen, da dies biologisch jederzeit passieren kann.

„Hairvisit Haarverlängerungen“ macht den Kunden hiermit ausdrücklich darauf aufmerksam, dass jede Art von Dauerwellen und Farbveränderungen zu einer Verschlechterung der Haarqualität führen kann. Blondierungen oder Färbungen erfolgen gänzlich auf eigenes Risiko. Ansatzfärbungen des Eigenhaars sollten ebenso von einem Fachbetrieb vorgenommen werden. Bei Färbungen und Blondierungen über die Verbindungsstellen verfällt die Gewährleistung und Garantie.

Abs.3

Gewährleistung-, Schadenersatzansprüche, Garantien sowie die Möglichkeit der oben beschriebenen Mängelrügen entfallen in Gänze, wenn die Originalarbeit von 
„Hairvisit Haarverlängerungen“ durch eigene Hand der Trägerin oder durch dritte Hände verändert, nachgearbeitet oder entfernt wurde, ohne vorher „Hairvisit Haarverlängerungen“ nachweislich Gelegenheit gegeben zu haben, eine Reklamation entgegenzunehmen und die Arbeit nachzubessern, zu entfernen oder bei berechtigten Beanstandungen zu ersetzen. Dies gilt auch bei farblichen Veränderungen.

„Hairvisit Haarverlängerungen arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen. Für von Kunden nicht angegebene persönliche Daten, Erkrankungen, Allergien, Medikamenteneinnahme oder ähnliches wird keine Haftung übernommen. Bei Unklarheiten empfehlen wir ein Gespräch mit dem Arzt oder Friseur.

§ Zahlung
Der Kunde hat bei Terminvereinbarung eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe kann individuell abweichen. Der Restbetrag ist anlässlich der Durchführung der Haarverlängerung/-verdichtung in bar oder per EC-Cash zu entrichten. Ratenzahlungen werden nur über Medipay akzeptiert.

§7 Zusatzleistungen
Dienstleistungen wie Extensions entfernen, Rebonden, Reinigungsschnitt, Haarpflegeprodukte und dergleichen sind im vereinbarten Preis für die Haarverlängerung nicht inbegriffen und daher extra zu bezahlen. Eine Pflicht die genannten Leistungen auszuführen besteht nicht.

Die Tragezeit einer Haarverlängerung kann je nach Haarwuchs, Frisur und verwendeter Methode von 1 bis 4 Monate betragen. Nach dieser Zeit können die Extensions kostenpflichtig entfernt neu angebracht  werden. Ohne Anwendung von spezieller Extensions-Pflege die von „Hairvisit Haarverlängerungen“ empfohlen wurde, ohne Reinigungsschnitt oder ohne die Einhaltung der Tragedauer abgestimmt auf die Extensionsqualität und Einarbeitungsmethode entfällt jeglicher Garantieanspruch.

§8 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung bleibt die Ware Eigentum von „Hairvisit Haarverlängerungen“.

§9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Dienstleistung, Nachbesserung, Lieferung und Zahlung ist der Ort der Niederlassung von „Hairvisit Haarverlängerungen“.

Für die Rechtsverhältnisse der Vertragsparteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Für Streitigkeiten aus einem Vertrag zur Haarverlängerung/-verdichtung sind im Falle einer Klage gegen „Hairvisit Haarverlängerungen“ ausschließlich die jeweils sachlich und örtlich zuständigen Gerichte am Ort der Niederlassung berufen.

10 Ausschlussklausel
Sollte eine oder mehrere der aufgeführten Bestimmungen dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen rechtlich unwirksam sein oder werden, bleiben alle anderen Bestimmungen davon unberührt und rechtsgültig.